AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
- Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, es sei denn, dass hiervon im Einzelfall abweichende Bedingungen schriftlich getroffen worden sind. Diese sind gegenüber den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und sind damit kein Bestandteil eines Vertrages. Einer vertraglichen Gegenbestätigung des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen
- Für elektrotechnisches Zubehör oder Einbauteile gelten die Lieferbedingungen des Zentralverbandes der deutschen elektrotechnischen Industrie. Für die Ausführung dieser Teile sind die Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) maßgebend.
- Wir verpflichten uns weltweit mit Ehrlichkeit, Integrität und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und ethischen Grundlagen zu handeln und untersagen allen Formen von Erpressung, Korruption und Veruntreuung. Dieses Verhalten fordern wir auch von unseren Lieferanten.
- Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber anerkannt, sobald er unsere Angebotsunterlagen entgegennimmt.
II. Angebot, Abschluss, Stornogebühr
- Alle Angebote sind unverbindlich hinsichtlich Preis, Lieferzeit und Liefermöglichkeit.
- Mündliche und telefonische Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung gültig.
- Bei Stornierung des Auftrags bis zu 3 Tagen vor Lieferdatum wird eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Nettobetrags berechnet.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preisstellung gilt in EURO, ab Werk zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, Verpackungs-, Versand-, Transport-, Handlingskosten und Zollgebühren. - Bei Neugeräte zuzüglich 3 ‰ Transportversicherung. - Reparaturen sind generell nicht versichert.
- Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Berichtigung von Preisirrtümern und Berechnungsfehlern, auch wenn diese nicht offensichtlich sind.
- Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Dienstleistungen sind 30 Tage nach Rechnungserhalt zahlbar.
- Bei Überschreiten der Zahlungsfristen werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredit berechnet.
IV. Lieferumfang
- Für den Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers, Teillieferungen sind jederzeit zulässig.
- Wird die Lieferung des Vertragsgegenstandes vor Gefahrübergang unmöglich, wird der Vertrag unter Ausschluss eventueller Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche rückabgewickelt.
V. Lieferfrist
- Der Liefertermin wird in der Auftragsbestätigung angegeben.
- Die Liefermöglichkeit bleibt stets vorbehalten.
- Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Störungen aufgrund höherer Gewalt verlängern die Lieferfristen entsprechend.
- Schadensersatzansprüche in irgendeiner Form können durch den Auftraggeber nicht geltend gemacht werden.
VI. Gefahrenübergang
- Der Auftragnehmer trägt die Gefahr für Verlust oder Beschädigung nur bis zum Aufladen der Vertragsgegenstände auf das Fahrzeug, das den Transport ab Werk übernimmt. Ab diesem Zeitpunkt geht die Preisgefahr auf den Auftraggeber über.
- Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer einen Spediteur beauftragt oder die Lieferung mit der Bahn oder auf dem Luftwege erfolgt.
VII. Abnahmeverzug
- Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist von 10 Tagen die Annahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz von 25 % des Bestellpreises, ohne Abzüge wegen Nichterfüllung fordern.
- Bei Abrufaufträgen, die nicht innerhalb 12 Monaten abgerufen werden, sind wir berechtigt, auf sofortige Abnahme zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen ist eine Abmahnung notwendig.
VIII. Rücktritt
- Der Auftragnehmer hat nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn der Auftraggeber über seine Person oder über seine Kreditü̈rdigkeit unrichtige Abgaben gemacht hat, oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde.
- Der Auftraggeber kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist fü̈r die Behebung eines von ihm zu vertretenden Mangels fruchtlos verstreichen lässt. Die angemessene Nachfrist beginnt erst, wenn der Mangel und die Vertretungspflicht des Auftragnehmers anerkannt oder nachgewiesen sind.
IX. Rücknahme des Liefergegenstandes
- Bei Rücknahme des Liefergegenstandes werden geleistete Anzahlungen zurückerstattet.
- Amtliche Kalibrierscheine, sowie Herstellerprü̈fzertifikate sind vom Umtausch ausgeschlossen.
- Die dem Auftragnehmer, infolge des Vertrages, tatsächlich entstandenen Aufwendungen, hat der Auftraggeber zu tragen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, aufgrund der Benutzung des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber, eine Wertminderungsentschädigung von 35 % des Bestellpreises innerhalb der ersten 6 Monate zu fordern und gegebenenfalls gegen Forderungen des Auftraggebers aufzurechnen.
X. Gewährleistungen, Mängelrügen, Aufbewahrungspflichten
- Die Gewährleistung für unsere Geräte beträgt 24 Monate und umfasst ausschließlich nachweisbare Fabrikationsfehler des Herstellers.
- Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemacht sind. Es steht uns frei, bei begründeten Beanstandungen, Ersatz zu leisten oder Nachlass zu gewähren.
- Durch eine erbrachte Leistung wird weder für das reparierte Gerät noch für die Ersatzteile die Gewährleistung verlängert. Eine Garantieleistung bei Reparaturen besteht nur auf Austauschteile (keine Verschleißteile).
- Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung oder Schadensersatz und Folgeschäden jeder Art.
- Der Auftragnehmer kann die Beseitigung der Mängel verweigern, solange der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
- Die Aufbewahrungspflichten der qualitätsrelevanten Prüfberichte richten sich nach VDA QM Band 1.
XI. EU-Konformitätserklärung
- Unsere Geräte entsprechen den EG-Maschinen-/EU-Geräte-Richtlinien und werden mit Hersteller Konformitätserklärung und CE-Kennzeichen geliefert. Bei Abänderungen oder Veränderungen unserer Geräte, oder Einbau in automatische Prozesse sind weiterhin die EG-Maschinen-/EU-Geräte-Richtlinien zu beachten.
XII. Eigentumsvorbehalt
- Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den gelieferten Geräten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor; es gilt hierbei der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, die unter Vorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherheitsabtretungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der unter Vorbehalt gelieferten Ware entstehenden Forderungen, tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen auf eigene Rechnung einzuziehen.
XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Oberdischingen.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für beide Partner ist das für Oberdischingen zuständige Gericht.
- Tritt der Auftragnehmer als Kläger auf, so ist er berechtigt, das Gericht am Sitz des Auftraggebers anzurufen.
XIV. Schlussklausel
- Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.
- Anstelle der unwirksamen Klauseln tritt die gesetzliche Regelung.
HB005, Stand 31.01.2020, Rev 2.0